Das erste deutsche städtische Reinheitsgebot für Bier wurde 1434 im thüringischen Weißensee festgeschrieben. Im "Stat Buch" von 1434 entdeckte man eine "Statuta thaberna", die Gesetze über das Benehmen in Wirtshäusern und das Brauen von Bier zusammenfasst. Darin heißt es übertragen: „Zu dem Bier brauen soll man ... nichts anderes geben als Hopfen, Malz und Wasser ('hophin malcz und wasser').“ Somit stammt das in Deutschland noch heute geltende älteste, städtische Reinheitsgebot über das Bierbrauen aus Thüringen! Seit dem Jahr 2000 wird an historischer Stelle in der Ratsbrauerei des Rathauses Weißensee diese alte Tradition wieder gepflegt. Im romanischen Rathaus von Weißensee befindet sich eine kleine Privatbrauerei. Der Besucher kann hier das „Weißenseer Ratsbräu“ in stimmigem Ambiente genießen und vom Brauer Wissenswertes über die Kunst des Bierbrauens erfahren. In Erinnerung an das Reinheitsgebot zum Bierbrauen von 1434 wird seit seiner Entdeckung im Jahr 1998 alljährlich in Weißensee das „Weißenseer Bierfest“ zu Pfingsten gefeiert. In der Brauerei oder im gemütlichen Biergarten kann man in Ruhe das hochwertige „Weißenseer Ratsbräu“ genießen.
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Ratsbrauerei Weißensee
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Coordinates
DD
51.200699, 11.065939
DMS
51°12'02.5"N 11°03'57.4"E
UTM
32U 644333 5674172
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