Die Schweizer Wildruhezonen sind für Säugetiere und Vögel wichtige Gebiete, in denen die Bedürfnisse der Wildtiere im Vordergrund stehen. Sie dienen der Vermeidung übermässiger Störung als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Wildruhezonen dürfen während bestimmten Jahreszeiten - oder in einzelnen Fällen während des ganzen Jahres - nicht oder nur beschränkt für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Es gibt rechtskräftige und empfohlene Wildruhezonen. Rechtskräftige Wildruhezonen sind über den Rechtssetzungsprozess ausgeschieden (z.B. kantonales Jagdrecht, kommunale Zonenplanung) und Übertretungen in diesen Gebieten sind strafbar.
Fläche: 3,2 km²
Heute geöffnet
Regeln übernommen von Digitize the Planet e.V.
Betreten des Gebietes ist auf Gesamte Fläche des Gebietes von 20 Dez. bis 30 Apr. verboten
Interaktive Karte
Schutzzeit: 20.12. - 30.04.

